I.
Allgemeines |
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1. |
Die
nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Jan Sobottka
(www.catonde.de) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen. |
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2. |
Sie
gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials
zur Veröffentlichung. |
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3. |
Wenn
der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkennt. |
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4. |
Die
AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. |
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II.
Überlassenes Bildmaterial |
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1. |
Die
AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial. |
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2. |
Der
Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt. |
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3. |
Das
überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird. |
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4. |
Der
Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben. |
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5.
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Reklamationen,
die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen. |
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III.
Nutzungsrechte |
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1. |
Der
Kunde erwirbt (soweit auf der Rechnung nicht ausdrücklich
anders vermerkt) grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung. |
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2. |
Ausschließliche
Nutzungsrechte, Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen erheblichen
Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar. |
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3. |
Mit
der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in
dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
der Versandadresse bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt
worden ist. |
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4. |
Jede
über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Diese Zustimmung muss auf der Rechnung extra
vermerkt worden sein bzw. sich aus dem vorangegangenen
Schriftverkehr eindeutig ergeben.Das gilt insbesondere
für:
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jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, |
* |
die
Speicherung, Vervielfältigung oder Nutzung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht
nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient, |
* |
jegliche
Aufnahme, Wiedergabe oder Weitergabe der Bilddaten
im Internet, in Online-Datenbanken oder anderen
elektronischen Archiven, soweit dies nicht auf der
Rechnung explizit angegeben wurde. |
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5. |
Veränderungen
des Bildmaterials durch Fotobearbeitung, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung
mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden. |
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6. |
Der
Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere
Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. |
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7. |
Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung
des Urhebervermerks „ www.catonbed.de “
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild (soweit
dies nicht anders vereinbart und per Mail/auf der Rechnung
ausdrücklich entsprechend vermerkt wurde). |
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8. |
Veröffentlichungen
im Internet: Beim Erwerb der Nutzungsrechte für Veröffentlichungen
im Internet ist das Bild mit einer maximalen Pixelgröße
von 700 dpi darzustellen. Wenn Nutzungsrechte für die
Weitergabe der Bilder in Originalqualität an die Presse
ausdrücklich vereinbart wurden, ist vom Kunden dafür Sorge
zu tragen, dass ausschließlich eindeutig als Presse identifizierte
Kreise den Zugriff auf das Bildmaterial erhalten. |
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IV.
Haftung |
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Der
Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde
trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich
aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
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V.
Honorare |
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1. |
Es
gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. |
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2. |
Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB.
Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. |
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3. |
Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. |
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4. |
Das
Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. |
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VI.
Vernichtung des Bildmaterials nach Ablauf der Nutzungsdauer
und Belegexemplar |
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1. |
Das
digital gelieferte Bildmaterial ist in der gelieferten
Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzungsdauer unaufgefordert zu vernichten.
Der Fotograf erhält nach der Veröffentlichung umgehend
zwei Belegexemplare auf dem Postweg bzw. bei Internetveröffentlichungen
den entsprechenden Link per Mail zugesandt, um die Einhaltung
der vereinbarten Nutzungsrechte kontrollieren zu können. |
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2. |
Überlässt
der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial in Originalgröße lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das digitale Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zu vernichten,
sofern keine andere Frist vereinbart ist. |
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VII.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz |
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1. |
Bei
jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe
in Höhe des mindestens dreifachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. |
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2. |
Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder
nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag
in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. |
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3. |
Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher
Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen. |
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4. |
Durch
die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet. |
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VIII. |
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Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. |
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Nebenabreden
zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, normaler Weise sind sie auf der entsprechenden
Rechnung vermerkt.. |
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Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. |
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Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist,
der Wohnsitz des Fotografen. |